Schickt uns eure schönsten Fotos!

Der Frühling steht vor der Tür und verwandelt die Apfelroute in ein Blütenmeer! Der Rhein-Voreifel Touristik e.V. lädt alle Fotobegeisterten herzlich ein, die schönsten Frühlingsmomente entlang der Apfelroute mit uns zu teilen.
Macht mit beim Fotowettbewerb und zeigt uns, wie wunderbar der Frühling bei uns in der Voreifel aussieht!
Auf die drei besten Fotos warten tolle Preise – unter anderem ein Abendessen für zwei im Hotel Weidenbrück in Swisttal.
Reicht Eure Fotos (max. 3 Stück, mind. Auflösung 300 dpi) unter info@rhein-voreifel-touristik.de ein. Beachtet die Teilnahmebedingungen, die Ihr unter https://apfelroute.nrw/ herunterladen können. Einsendeschluss: Sonntag, 31.05.2026
Wir freuen uns auf Eure Einsendungen und wünschen viel Spaß beim Fotografieren und Entdecken der Apfelroute im Frühling!
RVT-Fotowettbewerb „Frühling entlang der Apfelroute“
Veranstalter des Fotowettbewerbs ist der Rhein-Voreifel Touristik e.V., Marienforster Weg 14, 53343 Wachtberg.
Zweck des Wettbewerbs ist die Förderung des Tourismus in der Region Rhein-Voreifel sowie die Darstellung ihrer kulturellen, landschaftlichen und städtebaulichen Besonderheiten, insbesondere entlang der Apfelroute.
Die eingereichten Fotos sollen für die touristische Vermarktung der Region in Print- und Online-Medien genutzt werden, z.B. in Flyern, Broschüren, Plakaten, Kalendern, auf Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters und seiner touristischen Partner.
Mit Einreichung der Fotos bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Übliche Optimierungen (Zuschnitt, Helligkeit, Kontrast, Farbanpassungen) sind zulässig.
Optional kann zu jedem Foto eine kurze Textdatei eingereicht werden (z.B. Bildbeschreibung oder Hintergrundinformation). Diese dient nur als Grundlage für Bildunterschriften und nicht als Kriterium bei der Preisvergabe.
Sind auf den Fotos Personen erkennbar, versichert der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass diese mit der Aufnahme sowie der Veröfentlichung und Nutzung der Fotos zu den in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Zwecken einverstanden sind.
Auf Verlangen sind entsprechende schriftliche Einwilligungserklärungen der abgebildeten Personen (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten) vorzulegen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt den Veranstalter von Ansprüchen abgebildeter Personen frei, soweit diese auf unrichtigen Angaben oder fehlenden Einwilligungen beruhen.
Bei Veröfentlichungen der Fotos wird der Name des Fotografen/der Fotografin nach Möglichkeit genannt (z.B. in der Bildunterschrift oder im Bildnachweis).
Ein Anspruch auf Nennung an jedem einzelnen Einsatzort besteht nicht, wenn dies aus gestalterischen oder technischen Gründen nicht möglich ist.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit der dort beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden.
Etwaige Einnahmen aus der Nutzung der Fotos (z.B. Verkauf eines Fotokalenders) werden ausschließlich für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke des Rhein-Voreifel Touristik e.V. verwendet.
Der Wettbewerb dient der Förderung der in der Satzung festgelegten Zwecke, insbesondere Heimatpflege, Kultur- und Tourismusförderung in der Region Rhein-Voreifel.
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu ändern, vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung
aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Den Teilnehmern erwachsen hieraus keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Mit Einreichung der Fotos erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass er/sie diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise gelesen hat und ihnen zustimmt.
Abweichende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung.
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