Fotowettbewerb – Frühling entlang der Apfelroute

Schickt uns eure schönsten Fotos!

Der Frühling steht vor der Tür und verwandelt die Apfelroute in ein Blütenmeer! Der Rhein-Voreifel Touristik e.V. lädt alle Fotobegeisterten herzlich ein, die schönsten Frühlingsmomente entlang der Apfelroute mit uns zu teilen.

Macht mit beim Fotowettbewerb und zeigt uns, wie wunderbar der Frühling bei uns in der Voreifel aussieht!

Gewinne

Auf die drei besten Fotos warten tolle Preise – unter anderem ein Abendessen für zwei im Hotel Weidenbrück in Swisttal.

Mitmachen ist ganz einfach

Reicht Eure Fotos (max. 3 Stück, mind. Auflösung 300 dpi) unter info@rhein-voreifel-touristik.de ein. Beachtet die Teilnahmebedingungen, die Ihr unter https://apfelroute.nrw/ herunterladen können. Einsendeschluss: Sonntag, 31.05.2026

Wir freuen uns auf Eure Einsendungen und wünschen viel Spaß beim Fotografieren und Entdecken der Apfelroute im Frühling!

Teilnahmebedingungen

RVT-Fotowettbewerb „Frühling entlang der Apfelroute“

1.  Veranstalter

Veranstalter des Fotowettbewerbs ist der Rhein-Voreifel Touristik e.V., Marienforster Weg 14, 53343 Wachtberg.

2.  Zweck des Wettbewerbs

Zweck des Wettbewerbs ist die Förderung des Tourismus in der Region Rhein-Voreifel sowie die Darstellung ihrer kulturellen, landschaftlichen und städtebaulichen Besonderheiten, insbesondere entlang der Apfelroute.

Die eingereichten Fotos sollen für die touristische Vermarktung der Region in Print- und Online-Medien genutzt werden, z.B. in Flyern, Broschüren, Plakaten, Kalendern, auf Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters und seiner touristischen Partner.

3.  Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
    • Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese kann formlos verfasst und als Scan (PDF) gemeinsam mit den Fotos per E-Mail eingereicht werden.
    • Mitglieder des Veranstalters dürfen teilnehmen.

Mit Einreichung der Fotos bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

4.  Teilnahmezeitraum und Einreichung

  • Der Wettbewerb läuft vom 01.04.2026 bis zum 31.05.2026; maßgeblich ist der Eingang der Dateien beim Veranstalter.
    • Jede Person darf maximal 3 Fotos einreichen.
    • Die Teilnahme ist nur mit digitalen Fotos möglich.
    • In der E-Mail sind folgende Angaben erforderlich:
      • Vorname, Name, ggf. Titel
      • Anschrift
      • E-Mail-Adresse
  • Aufnahmemonat und Aufnahmeort (Gemeinde, ggf. Ortsteil) Eine Teilnahme ohne diese Angaben ist nicht möglich.

5.  Anforderungen an die Fotos

  • Die Fotos müssen in der Region Rhein-Voreifel (linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis) aufgenommen worden sein und einen Bezug zu mindestens einem der folgenden Themen haben: Radfahren, Wandern, Sehenswürdigkeiten, Natur, Apfelroute.
    • Die Fotos müssen eine Auflösung von mindestens 300 dpi und eine ausreichende Dateigröße für hochwertige Druckerzeugnisse haben (Kalender-/Flyer-Druck).
    • Zugelassene Formate: JPEG (.jpg). Die Dateigröße soll 5MB pro Bild nicht überschreiten.
    • Die zentrale Bildaussage darf nicht durch verfremdende digitale Bearbeitung verändert sein; Bildcollagen und reine Composings sind ausgeschlossen.

Übliche Optimierungen (Zuschnitt, Helligkeit, Kontrast, Farbanpassungen) sind zulässig.

  • Nicht zugelassen sind Fotos mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder sonst wie anstößigen Inhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, solche Beiträge ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.

Optional kann zu jedem Foto eine kurze Textdatei eingereicht werden (z.B. Bildbeschreibung oder Hintergrundinformation). Diese dient nur als Grundlage für Bildunterschriften und nicht als Kriterium bei der Preisvergabe.

6.  Personen auf den Fotos (Recht am eigenen Bild)

Sind auf den Fotos Personen erkennbar, versichert der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass diese mit der Aufnahme sowie der Veröfentlichung und Nutzung der Fotos zu den in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Zwecken einverstanden sind.

Auf Verlangen sind entsprechende schriftliche Einwilligungserklärungen der abgebildeten Personen (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten) vorzulegen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt den Veranstalter von Ansprüchen abgebildeter Personen frei, soweit diese auf unrichtigen Angaben oder fehlenden Einwilligungen beruhen.

7.  Urheberrecht und Einräumung von Nutzungsrechten

  • Die Urheberrechte an den Fotos verbleiben beim jeweiligen Fotografen/bei der jeweiligen Fotografin.
    • Mit der Einreichung räumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Rhein-Voreifel Touristik e.V. ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten und insbesondere an den prämierten Fotos ein.
    • Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere:
  • Nutzung in Drucksachen des Veranstalters und seiner touristischen Partner (z.B. Flyer, Broschüren, Plakate, Kalender, Messeunterlagen).
    • Nutzung auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters und seiner touristischen Partner.
    • Nutzung in Pressemitteilungen und redaktionellen Beiträgen über den Wettbewerb, den Verein und die Region.
    • Der Veranstalter ist berechtigt, die Fotos im Rahmen der üblichen Bildbearbeitung zu bearbeiten (z.B. Zuschnitt, Helligkeit, Farbkorrektur) und mit anderen Gestaltungselementen zu kombinieren, ohne das Werk unzumutbar zu entstellen.
    • Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich; ein Anspruch auf Vergütung über etwaige ausgelobte Gewinne hinaus besteht nicht.
    • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin gewährleistet, dass er/sie Urheber/-in des eingereichten Fotos ist, über sämtliche erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. Er/sie stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.

8.  Namensnennung

Bei Veröfentlichungen der Fotos wird der Name des Fotografen/der Fotografin nach Möglichkeit genannt (z.B. in der Bildunterschrift oder im Bildnachweis).

Ein Anspruch auf Nennung an jedem einzelnen Einsatzort besteht nicht, wenn dies aus gestalterischen oder technischen Gründen nicht möglich ist.

9.  Auswahl der Gewinner und Preise

  • Über die Gewinner entscheidet eine vom Veranstalter eingesetzte Jury nach subjektivem Ermessen, z.B. anhand von Kriterien wie Motivwahl, Bildgestaltung und Originalität.
    • Die Anzahl und Art der Gewinne (z.B. Gutscheine) werden gesondert vom Veranstalter bekanntgegeben. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
    • Der Rechtsweg hinsichtlich der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.

10.   Bekanntgabe und Veröfentlichung

  • Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
    • Die Gewinner können in den Social-Media-Kanälen und auf der Website des Veranstalters unter Nennung von Vor- und Nachnamen oder eines angegebenen Künstlernamens veröfentlicht werden.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, eingereichte Fotos im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb öfentlich zu zeigen (z.B. Ausstellungen, Online-Galerien, Presseberichte).

11.   Datenschutz

  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Rhein-Voreifel Touristik e.V., Marienforster Weg 14, 53343 Wachtberg.
    • Im Rahmen des Wettbewerbs werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Name, Kontaktangaben, eingesandte Fotos sowie ggf. Namen der abgebildeten Personen.
    • Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs, der Kommunikation mit den Teilnehmern sowie der Veröfentlichung und Nutzung der Fotos gemäß diesen Teilnahmebedingungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Öfentlichkeitsarbeit und Tourismusförderung); im Falle von Gewinnern kann Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags) einschlägig sein.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit der dort beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden.

12.   Gemeinnützigkeit und Verwendung der Einnahmen

Etwaige Einnahmen aus der Nutzung der Fotos (z.B. Verkauf eines Fotokalenders) werden ausschließlich für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke des Rhein-Voreifel Touristik e.V. verwendet.

Der Wettbewerb dient der Förderung der in der Satzung festgelegten Zwecke, insbesondere Heimatpflege, Kultur- und Tourismusförderung in der Region Rhein-Voreifel.

13.   Haftung

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet dafür, dass durch die eingereichten Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen frei.

14.   Änderung / Abbruch des Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu ändern, vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung

aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Den Teilnehmern erwachsen hieraus keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

15.   Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Mit Einreichung der Fotos erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass er/sie diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise gelesen hat und ihnen zustimmt.

Abweichende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung.