Freizeitliches Radfahren und der aktive Genuss der Landschaft auf der Rheinischen Apfelroute waren zwar auch bisher uneingeschränkt möglich. Ein Einkehr oder Pause bei einem der zahlreichen Apfelrouten-Partnerbetriebe unterwegs war jedoch nicht möglich. Nur die Hofläden konnten als Lebensmittelgeschäfte durchweg geöffnet bleiben. Für viele Gastronomen, Ferienwohnungsbesitzer und Hoteliers haben sich die letzten Wochen besonders gezogen: keine Gäste, keine Einnnahmen.
Seit heute jedoch gibt es auch in NRW im Rahmen der stufenweisen Rückkehr zu einem gemeinsamen Alltag zahlreiche weitere Lockerungen. Darunter sind auch viele Maßnahmen, die die Gastronomie und den Tourismus betreffen. Das sind wichtige Neuigkeiten für Gäste auf der Apfelroute und unsere Partner entlang der Route. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Ab dem 11.05.2020:
- Es dürfen sich jetzt auch Personen aus zwei Haushalten treffen bzw. miteinander unterwegs sein. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 m gilt weiterhin.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Gaststätten, (Eis-) Cafes etc. wieder erlaubt. Ein Abstand der Tische von 1,5 m im Innen- und Außenbereich muss unbedingt gewährleistet sein. Am selben Tisch dürfen nur Personen sitzen, die dem Kontaktverbot nicht unterliegen (z.B. Familien, zwei häusliche Gemeinschaften).
- Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen ist unter der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wieder erlaubt.
- Freizeitparks (mit genehmigtem Hygienekonzept), Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen.
Ab dem 18.05.2020:
- Auch Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Beherbungsbetriebe dürfen für Touristen mit Wohnsitz in Deutschland wieder öffnen. Die genauen Vorraussetzungen werden vom Gesundheitsministerium vorgegeben.
Ab Pfingsten sollen auch Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen etc. auf Basis eines Hygienekonzeptes und unter Einhaltung aller Vorgaben wieder öffnen dürfen.
Es gelten natürlich weiterhin zahlreiche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Schutz-Masken beim Einkaufen oder im ÖPNV, die Einhaltung der Abstandsregelung etc. Alle gültigen Maßnahmen findet ihr in der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes NRW.
Weitere und aktuelle Informationen rund um das Thema “Corona” findet ihr außerdem auf der Seite der Landesregierung: www.land.nrw/corona